Infothek
Zur Kündigung eines DDR-Altmietvertrags wegen Eigenbedarfs
Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener DDR-Altmietvertrag über Wohnraum, der hinsichtlich einer Beendigung des Mietverhältnisses auf die Vorschriften des Zivilgesetzbuchs der DDR Bezug nimmt, kann seitens des Vermieters wegen Eigenbedarfs nach den Vorschriften des BGB gekündigt werden.
mehrNachlaufender Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen
Nachlaufende Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage in früheren Jahren stehen, aber erst 2022 abfließen, sind abzugsfähig.
mehrBeim Provider verbliebene Restguthaben aus Prepaid-Verträgen sind umsatzsteuerpflichtiges Entgelt
Restguthaben aus Prepaid-Verträgen, die endgültig beim Provider verbleiben, stellen bei diesem ein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt für von ihm während der Laufzeit des Prepaid-Vertrages gegenüber seinen Kunden erbrachte Leistungen dar.
mehrWiderspruch gegen "Hinweis" auf Behandlungs- und Abrechnungsverbot ist zulässig - Behandlungsverbot für Oberschenkelhalsbrüche vorläufig ausgesetzt
Gegen einen Hinweis auf ein Behandlungs- und Abrechnungsverbot kann Widerspruch mit aufschiebender Wirkung eingelegt werden. Die Krankenkasse hatte nicht nur allgemeine Hinweise verschickt, sondern einen behördlichen Verwaltungsakt erlassen. Somit können die Patienten vorerst weiter versorgt werden.
mehrGemischt-freigebige Grundstücksschenkung - Kürzung um Kapitalwert der Leistungsauflage nach § 14 Abs. 2 BewG
Haben die Vertragsparteien bei einer gemischt-freigebigen Grundstücksschenkung eine Vollzugshemmung vereinbart, wonach der bevollmächtigte Notar von der bereits erteilten Eintragungsbewilligung erst dann Gebrauch machen darf, wenn die Zahlung des Kaufpreises nachgewiesen ist, ist die gemischt-freigebige Schenkung erst im Zeitpunkt der vertraglich vorgesehenen Kaufpreiszahlung ausgeführt.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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Letzte Änderung: 14.11.2018 | © Manfred Schroll - Steuerberater 2018